Grundsteuerreform
Allgemeines zur neuen Grundsteuer
Im Rahmen des Grundsteuerreformgesetzes muss zum 01.01.2022 eine Neubewertung der Grundstücke erfolgen. Grundlage hierfür bildet dabei weiterhin der Grundstückswert, setzt sich jedoch zukünftig z.B. aus einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete und dem Bodenrichtwert zusammen. Zusätzlich erfolgt nun in regelmäßigen Abständen eine Aktualisierung der Bewertung, um sicherzustellen, dass vergleichbare Grundstücke nicht unterschiedlich besteuert werden.
Wann tritt die neue Grundsteuer in Kraft?
Die Grundsteuer wird erstmals ab dem Jahr 2025 nach den neuen Regelungen erhoben. Sollten sich an Ihrem Grundbesitz bis dahin Änderungen (z. B. durch Verkauf, Anbau, Abriss) ergeben, erfolgen die notwendigen Anpassungen im neuen und im alten Recht. Hierfür muss bis zum 31.10.2022 eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgegeben werden (Feststellungserklärung).
Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?
Zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist der Eigentümer des jeweiligen Grundwertes verpflichtet.
Dazu gehören:
- Eigentümer:innen eines Grundstücks
- Eigentümer:innen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind
- Grundstücke mit Gebäuden auf fremden Grund und Boden
Wird sich meine Grundsteuerlast erhöhen?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Vor allem in teuren und beliebten Großstädten, wie Stuttgart, Frankfurt oder München, müssen sich Grundstücksbesitzer auf eine Erhöhung der Grundsteuer einstellen. Wer seine Immobilie(n) hingegen in einem strukturell schwächeren Gebiet hat, kann ab 2025 mit einer geringeren Grundsteuer rechnen. Grundsätzlich müssen die Besitzer von Einfamilienhäusern mit steigenden Beträgen rechnen. Dahingegen profitieren die Eigentümer, beziehungsweise Bewohner, von Mehrfamilienhäusern. Denn es wird allein das Grundstück besteuert auf dem das Haus steht und dieser Betrag lässt sich auf alle Parteien verteilen. Wer ein unbebautes Grundstück besitzt, muss mehr zahlen. Die neue Grundsteuer C soll bewirken, dass diese schneller entwickelt werden.
Wie kann ich die Feststellungserklärung abgeben?
Die Feststellungserklärung kann grundsätzlich über drei Wege eingereicht werden:
Grundsteuererklärung
ELSTER
Grundsteuererklärung
Grund-
steuererklärung
KOMPAKT
Grundsteuererklärung
COMFORT
Selbsterfassung aller Daten und Abgabe der Erklärung über das ELSTER-Portal
(kein Einwirken durch den Steuerberater)
Bereitstellung der Grundstücksdaten über unser Mandantenportal; Prüfung und Abgabe der Erklärung durch den Steuerberater
Vollständige Erfassung der Grundstücksdaten, Prüfung und Abgabe der Erklärung durch den Steuerberater
0€
Zeitaufwand Erklärung:
pro Grundstück
ca. 1 Stunde *)
+ Bescheidprüfung:
30€ (+ USt) pro Bescheid
Zeitaufwand Erklärung:
pro Grundstück
ca. 3-4 Stunden *)
+ Bescheidprüfung:
30€ (+ USt) pro Bescheid
Grundsteuererklärung
ELSTER
Grundsteuererklärung
Grund-
steuererklärung
KOMPAKT
Grundsteuererklärung
COMFORT
Selbsterfassung aller Daten und Abgabe der Erklärung über das ELSTER-Portal
(kein Einwirken durch den Steuerberater)
Bereitstellung der Grundstücksdaten über unser Mandantenportal; Prüfung und Abgabe der Erklärung durch den Steuerberater
Vollständige Erfassung der Grundstücksdaten, Prüfung und Abgabe der Erklärung durch den Steuerberater
0€
Zeitaufwand Erklärung:
pro Grundstück
ca. 1 Stunde *)
Bescheidprüfung:
30€ (+ USt) pro Bescheid
Zeitaufwand Erklärung:
pro Grundstück
ca. 3-4 Stunden *)
Bescheidprüfung:
30€ (+ USt) pro Bescheid
Grundsteuererklärung
ELSTER
Grundsteuererklärung
KOMPAKT
Grundsteuererklärung
COMFORT
Selbsterfassung aller Daten und Abgabe der Erklärung über das ELSTER-Portal
(kein Einwirken durch den Steuerberater)
Bereitstellung der Grundstücksdaten über unser Mandantenportal; Prüfung und Abgabe der Erklärung durch den Steuerberater
Vollständige Erfassung der Grundstücksdaten, Prüfung und Abgabe der Erklärung durch den Steuerberater
0€
Zeitaufwand Erklärung:
pro Grundstück
ca. 1 Stunde *)
Bescheidprüfung:
30€ (+ USt)
pro Bescheid
Zeitaufwand Erklärung:
pro Grundstück
ca. 3-4 Stunden *)
Bescheidprüfung:
30€ (+ USt) pro Bescheid
*) Es handelt sich um einen geschätzten Zeitaufwand. Dieser hängt von der Grundstücksart und dem Bundesland ab. Für unsere Berechnungsgrundlage wurde ein durchschnittliches Grundstück in Baden-Württemberg herangezogen. Bei Grundstücken, die z.B. dem Bundesmodell unterliegen, kann es zu einem höheren zeitlichen Aufwand kommen.